Viele Menschen gehen automatisch davon aus, dass Sie einen Erbschein beantragen müssen, wenn sie eine Erbschaft antreten möchten. Das ist so pauschal allerdings nicht richtig. Doch in vielen Fällen ist ein Erbschein erforderlich.

Falls Sie einen Erbschein beantragen müssen, können Sie hierzu eine Vorlage für einen Antrag auf einen Erbschein benutzen.

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein Dokument, auf dem die Erbenstellung amtlich bescheinigt wird.  Auf einem Erbschein ist nicht nur jeder Erbe vermerkt, sondern auch der Umfang des Anteils jedes Erben am Nachlass vermerkt. Auch Einschränkungen und Auflagen, wie beispielsweise ein Testamentsvollstrecker, werden im Erbschein aufgeführt.

Mit dem Dokument können Sie sich Dritten gegenüber als berechtigter Erbe des Erblassers ausweisen. Einen Erbschein erhält man nicht automatisch bei Eintritt des Erbfalls. Die Erben müssen den Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Das Nachlassgericht finden Sie am Amtsgericht. Zuständig ist jeweils das Nachlassgericht in dem Bezirk, in dem der Erblasser zuletzt gemeldet war.

Braucht jeder Erbe einen Erbschein?

Ein Erbschein ist nicht zwingend notwendig, um sich als Erbe auszuweisen. Liegt ein notarielles Testament oder Erbvertrag vor, genügt in der Regel die Vorlage dieses Dokuments, um sich Behörden, Vermietern oder Banken gegenüber als Erbe auszuweisen. Auch Banken müssen die Vorlage von beglaubigten Kopien eines Testaments übrigens akzeptieren, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. XI ZR 401/12). Nur bei berechtigten Zweifel über die Echtheit des Testaments darf die Bank einen Erbschein verlangen. Anderslautende Klauseln in AGB von Banken dürften aufgrund der BGH-Rechtsprechung unwirksam sein.

Erbschein für Grundbuchberichtigung?

Sofern ein Grundstück zum Nachlass gehört, muss die Berichtigung des Grundbuchs beim Grundbuchamt beantragt werden. In § 35 Grundbuchordnung (GBO) ist festgelegt, dass der Nachweis der Erbfolge in der Regel durch die Vorlage eines Erbscheins erfolgen muss. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn der Erbe eine beurkundetes Testament bzw. einen Erbvertrag vorlegen kann. Wer nur aufgrunder gesetzlichen Erbfolge erbt, braucht für das Grundbuchamt also immer einen Erbschein. 

Was braucht man bei Antrag auf einen Erbschein?

Einen Erbschein kann man jederzeit beantragen. Man braucht also keine Frist zu beachten. Auch wenn die Erbengemeinschaft aus mehreren Personen besteht: Jeder Erbe kann einen Erbschein beantragen. In der Regel ist es jedoch empfehlenswert, wenn der Erbschein gemeinschaftlich beantragt wird bzw. die Zustimmung der anderen Erben bereits vorgelegt wird. Denn das Nachlassgericht schreibt ansonsten die Miterben von sich aus an. 

Sie benötigen in der Regel die folgenden Unterlagen (siehe §  352 FamFG):

  • gültiges Ausweisdokument
  • Sterbeurkunde
  • ggf. Testament oder Erbvertrag
  • bei gesetzlichen Erben: Nachweis über die Verwandtschaft (z.B. Auszug aus dem Familienbuch, Sterbeurkunde von vorverstorbenen Erben)
  • Angaben zu den Miterben, soweit bekannt

Des Weiteren müssen Sie dem Nachlassgericht gegenüber erklären, ob es ggf. Gerichtsverfahren zu ihrer Erbenstellung gibt. Bei Eheleuten muss auch der Güterstand angegeben werden, bzw. bei eingetragenen Lebenspartnern der Vermögensstand.

Was kostet ein Erbschein?

Die Kosten für die Erteilung eines Erbscheins sind in Nr. 12210 Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2) GNotKG festgelegt. Sie orientieren sich am Wert des Nachlasses. Das Nachlassgericht erhebt eine 1,0 Gebühr. Je höher also der Nachlasswert liegt, desto teurer wird der Erbschein. In der Gebührentabelle B zum Gerichts- und Notarkostengesetz kann man die Gebühren ablesen. Beispiel: Bei einem  Nachlasswert von 50.000 EUR beträgt die Gebühr für die Erteilung des Erbscheins 165 EUR. Hinzu kommt aber noch eine weitere Gebühr! Denn der Erbe muss regelmäßig an Eides statt versichern, dass die von ihm gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Damit verdoppelt sich die in der Regel Gebühr. Um den Erbschein zu erhalten, muss der Erbe also 330 EUR beim Nachlassgericht bezahlen. Viel Geld. Für eine Erbschaft von 250.000 EUR fallen bereits 1.070 EUR an. 

Der Erbfall ist für die meisten Menschen eine Ausnahmesituation, bei der es – neben dem Erbschein – viele Fragen zu regeln. Lesen Sie hier woran Sie im Erbfall sonst noch denken müssen.