Aufgrund des am 29. Juni 2006 verabschiedeten Steueränderungsgesetzes 2007 und der darin enthaltenen Neufassung des §4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG werden mit Wirkung vom 01.01.2007 finanzielle Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer von Lehrerinnen und Lehrern nicht mehr steuerlich anerkannt. Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer an der Schule verrichtet werden kann. Mit diesem Schreiben bitten Sie Ihren Arbeitgeber um die Zuweiseung eines Arbeitsplatzes in der Schule. Bei Ablehnung sollten Sie das Arbeitszimmer weiterhin steuerlich geltend machen.