Inhalt: Zielvereinbarung
- Zielsetzung
- Messgröße
- Fördermaßnahmen
- Termine und Fristen
- Zeitaufwand
- Personen
- Finanzielle Mittel
- Qualität und Quantität
Die Zielvereinbarung als Teil des Personalmanagements
Nachhaltige Personalführung kann auf den Abschluss von Zielvereinbarungen nicht verzichten. Mit einer solchen schriftlichen Abmachung binden Personalverantwortliche die Angestellten aktiv in die Fortentwicklung der Firma ein. Für die Mitarbeiter definiert die Zielvereinbarung einen Anreiz, den sie erwarten können, wenn die festgelegten Ziele erreicht worden sind. So entsteht eine Win-win-Situation: Das Unternehmen schöpft das Potential des Arbeitnehmers im Idealfall über dessen Leistungsgrenze hinaus aus und der Angestellte profitiert von seinen zusätzlichen Bemühungen durch einen konkreten Mehrwert in Form eines Bonus.
Beide Seiten sollten das Gespräch sorgfältig vorbereiten. Das fängt damit an, dass das Treffen rechtzeitig angekündigt wird, damit sich die Beteiligten über die von ihnen gewünschten Ergebnisse klar werden können. Kalkulieren Sie als Personalverantwortlicher ausreichend Zeit für einen solchen Termin. Überfordern Sie den Mitarbeiter bei der Festlegung nicht. Bei der Zielvereinbarung gilt: Jeder nach seinen Möglichkeiten. Sind die Ansprüche zu hoch, ist die Gefahr des Scheiterns sehr hoch. Weil das für Frust sorgt und letztlich kontraproduktiv ist, sollte realistische Ziele besprochen werden. Wenn der Mitarbeiter seinen Teil der Abmachung einhält, können bei einem folgenden Gespräch die Vorstellungen nach oben korrigiert werden.