Kann § 545 BGB ausgeschlossen werden?
Gemäß gängiger Auffassung kann § 545 BGB durch einen standardisierten Formular Mietvertrag ausgeschlossen werden. Im Falle der Vermietung von Wohnraum muss jedoch die Ausschlussklausel so verfasst sein, dass auch eine Person ohne rechtliche Vorbildung den Inhalt der Regelung verstehen kann. Um einen Rechtsstreit über die Gültigkeit der Formularklausel zu vermeiden, empfehlen wir im Zweifel den Widerspruch gegen die Fortsetzung noch einmal direkt zu erklären, wenn der Mieter die Wohnung nicht nach Ablauf der Kündigungsfrist übergibt, insbesondere, wenn es um die Vermietung von Wohnraum geht. Denken Sie daran, sich den Zugang der Erklärung bescheinigen zu lassen, denn der Gesetzgeber sieht eine Frist von zwei Wochen ab Fortsetzung des Gebrauchs vor.