Sie haben von einem nahen Verwandten ein Erbe erhalten und das Jobcenter verlangt von Ihnen eine Rückzahlung von ALG II-Leistungen? Sie sind verpflichtet dieser Forderung nachzukommen, wenn Ihr Angehöriger sein hohes Barvermögen verschwiegen hat, denn dann erhielt er zu Unrecht ALG II. Wenn er jedoch rechtmäßig ALG II erhalten hat, so brauchen Sie den Forderungen nicht nachkommen. Vielmehr sollten Sie in diesem Fall Widerspruch gegen die Rückzahlung einlegen. Nutzen Sie dafür das juristisch korrekte Musterschreiben.