Als Hartz IV Empfänger müssen Sie nicht jegliche Art von Rückzahlungsforderungen gegen sich gelten lassen. Sie sind beispielsweise nicht zu einer Rückzahlung verpflichtet, wenn das für Sie eine besondere Härte bedeutet. Legen Sie gegen eine solche Forderung daher umgehend und juristisch korrekt Widerspruch ein. Falls Ihnen die Erfahrung für ein solches Schreiben fehlt, nutzen Sie diese praktische Vorlage. Einfach downloaden, an Ihren Fall anpassen und abschicken.