Viele Immobilienkredite aus den Jahren 2002 bis 2010 weisen eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung auf. Nach der damaligen Rechtslage bedeutete dies, dass die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde und mithin der Widerruf unbegrenzt erklärt werden kann. Durch eine Gesetzesänderung soll diese – für die Banken problematische Rechtslage – geändert werden. Spätestens im März 2016 will man die Möglichkeit des Widerrufs auch für Altverträge begrenzen. Wer also mit dem Gedanken spielt, den sogenannten "Widerrufs-Joker" auszuspielen, sollte schnell handeln. Wichtig ist, sich im Vorfeld umfassend beraten zu lassen, denn nicht in jedem Fall ist ein Widerruf wirklich sinnvoll. Sollten Sie sich nach eingehender Prüfung für den Widerruf entschieden haben, können Sie unsere Vorlage nutzen!