Was das Vollmacht-Paket beinhaltet:
- Bankvollmacht (einmalig)
- Bankvollmacht (allgemein)
- Generalvollmacht
- Generalvollmacht für Eheleute
- Postvollmacht/ Vollmacht Paketannahme
- Vorsorgevollmacht (umfassend)
- Vorsorgevollmacht (Innenvereinbarung)
- Vollmacht (allgemein)
- Vollmacht (Anwalt)
- Vollmacht (Eigentümerversammlung)
- Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge (nur als DOC verfügbar)
- Abstimmungsvollmacht (Vereinssitzung)
- Kfz-Zulassungsvollmacht
Arten von Vollmachten
Eine Vollmacht gilt immer nur für ganz bestimmte und durch die Vollmacht selbst festgelegte Geschäftsbereiche oder Situationen. Entsprechend dieser Wirkungsbegrenzung unterscheidet man zwischen Spezialvollmachten, Gattungsvollmachten, Vollmachten mit gesetzlich typisiertem Inhalt und Vorsorgevollmachten. Spezialvollmachten ermächtigen den Bevollmächtigten zu einzelnen, genau bestimmten Handlungen. Ein Beispiel wäre die Generalvollmacht, da sie zum Abschluss aller Rechtsgeschäfte, bei denen eine Vertretung zulässig ist, berechtigt. Die Gattungsvollmacht hingegen berechtigt zum Abschluss aller Rechtsgeschäfte einer bestimmten Art oder Gattung. Beispiele für eine Vollmacht mit gesetzlich typisiertem Inhalt sind die Prokura und die Handlungsvollmacht. Vorsorgevollmachten werden für den Fall einer später eintretenden Geschäftsunfähigkeit getroffen.
Wirksamkeit und Kündigung von Vollmachten
Eine Vollmacht entsteht durch eine Willenserklärung des Vollmachtgebers gegenüber einem Vertreter. Diese ist einseitig und empfangsbedürftig. Allerdings ist die Vollmacht von anderen Grundgeschäften oder Grundverhältnissen, die zwischen Vollmachtgeber und Vertreter bestehen, zu unterscheiden. Grundsätzlich können Vollmachten formfrei erteilt werden. Allerdings ist zu beachten, dass, je wichtiger die Vertreterschaft ist, desto sinnvoller ist es, diese schriftlich und in ihren Einzelheiten festzuhalten. Ausnahmen sind Bevollmächtigungen für Entscheidungen, die medizinische Eingriffe, Freiheitsentziehung oder die Vertretung vor Gericht betreffen. Hier bedarf es nach deutschem Recht der Schriftform.
Ein Vollmachtgeber kann die erteilte Vollmacht jederzeit widerrufen. Dieses Recht ist unabhängig davon, ob das Grundgeschäft bzw. das Grundverhältnis weiter besteht. Ausgenommen davon sind unwiderrufliche Vollmachten. Wenn ein der Vollmacht zugrunde liegendes Grundverhältnis oder Grundgeschäft beendet ist, so erlischt die Vollmacht in der Regel.
HINWEIS: Für einige Rechtsgeschäfte ist eine notarielle Vollmacht erforderlich, insbesondere für Grundstücksgeschäfte. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich im Vorfeld. Passen Sie die Vollmacht an Ihre Bedürfnisse an.