Die Manipulationen fanden angeblich schon im Jahre 2009 statt. Viele Kunden sind deshalb von den Manipulationen betroffen und bei der überwiegenden Anzahl der VW-Kunden wird die Sachmängelhaftung deshalb bereits ausgeschlossen sein. Die Sachmängelhaftung gilt bei Verbrauchern nämlich zwei Jahre. Wer zu den Kunden gehört, dessen Sachmängelhaftung noch nicht, aber demnächst verjährt, sollte sich von seinem Händler die Verlängerung der Verjährung versichern lassen, indem dieser auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Nur so können Sie sich die Möglichkeit erhalten Ihre Rechte geltend zu machen bis geklärt ist, ob Ihr Fahrzeug von den Manipulationen betroffen ist. Hierzu verwenden Sie einfach unseren Musterbrief.