Eine Bankeinzugsermächtigung hat für beide Seiten, Mieter und Vermieter, den Vorteil, dass eine Erteilung die Zahlung der Miete wesentlich vereinfacht. Das Geld ist pünktlich auf dem Konto des Vermieters, der Mieter muss die Beträge nicht einzeln anweisen. Dieser normierte Musterbrief bittet die Mietpartei(en) um die Ausstellung einer Einzugsermächtigung. Achtung: Der Mieter kann nicht verpflichtet werden, auf den Wunsch des Vermieters einzugehen!