Tritt ein Rechtsanwalt lediglich in seiner Beraterfunktion auf oder klärt er sogar einen Streitfall außerhalb des Gerichts, spricht man von seinen außergerichtlichen Tätigkeiten. Für den Mandanten ist es dann interessant, eine spezielle Vergütungsvereinbarung zu treffen, denn die Gebühren fallen meist geringer als bei gerichtlichen Tätigkeiten des Rechtsbeistandes aus. Mit dieser Vorlage können Regelungen zur Vergütung im Viertelstundentakt, im Minutentakt oder eine Pauschale vereinbart werden.