Aufzeichnugs- und Aufbewahrungspflicht für das Verbandbuch
Sie erhalten das Dokument als Ordnereinlage, wobei für jeden Vorfall ein Expemplar auszudrucken, vollständig auszufüllen und einzuheften ist. Auf diese Weise werden alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Angaben übersichtlich erfasst. Der Betrieb ist verpflichtet, jede Erste-Hilfe-Maßnahme aufzuzeichnen und das Dokument fünf Jahre aufzubewahren. So verlangen es die bundesgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit. Alle Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Tagen führen, müssen zudem der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt werden.
Unser Verbandbuch steht wahlweise als PDF oder Word-Dokument zum Download bereit. Sie können das Muster bequem am PC ausfüllen, beliebig oft speichern und ausdrucken.