Laut Richtlinien für Arbeitssicherheit sind Sie nach VBG 125 verpflichtet Standorte von Feuerlöschern verständlich und sichtbar, farblich auszuschildern. Dazu eignen sich besonders gut Piktogramme, da Sie auch von Personen ohne Kenntnissen der deutschen Sprache, Kindern oder Analphabeten verstanden werden können. Gerne bieten wir Ihnen hier ein solches Piktogramm zu Ihrer Verwendung an. Bitte achten Sie darauf sämtliche Warn- und Hinweisschilder Farblich zu kennzeichnen.