Was Sie bei einer Untervermietung eines Zimmers beachten müssen
In den meisten Mietverträgen ist geregelt, dass die Untervermietung nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich ist. Wer ohne eine solche Einverständniserklärung vermietet, riskiert die Kündigung des Mietvertrages.
Die Vertrags-Vorlage enthält die folgenden Punkte:
- §1 Mietgegenstand
- §2 Außenverhältnis
- §3 Mietdauer
- §4 Miete und Betriebskosten
- §5 Mietzahlungen
- §6 Mietkaution
- §7 Besonderheiten der Mietsache
- §8 Verweis auf den Hauptmietvertrag
- §9 Behandlung und Pflege von Mietsache und Inventar
- §10 Zugangsberechtigung
- §11 Bauliche Veränderungen und Schäden an der Mietsache
- §12 Weitere Untervermietung
- §13 Kündigung
- §14 Rückgabe der Mietsache
- §15 Personenmehrheit als Untermieter
- §16 Sonstige Vereinbarungen
- §17 Salvatorische Klausel
Besondere Merkmale eines Untermietvertrages für ein Zimmer
Die Anmietung eines Zimmers stellt für viele Wohnungssuchende eine sinnvolle Alternative dar. Insbesondere für flexible Arbeitnehmer, die sich regelmäßig nur für ein paar Tage pro Woche an einem bestimmten Ort aufhalten, empfiehlt sich die Miete eines einzelnen Raumes anstelle einer kompletten Wohnung. Damit das Mietverhältnis störungsfrei bleibt, sind grundlegende Fragen in einem speziellen Untermietvertrag zu regeln.
Neben den Standardangaben zu Namen, Kontoverbindung und Anschrift sind dies besondere Details eines Untermietverhältnisses. Darf der Untermieter auch einen besonderen Stell- bzw. Parkplatz für sein Auto nutzen? Ist eine Pauschale für den Gas- bzw. Stromverbrauch im Vertrag vereinbart? Welche Besonderheiten, z.B. im Hinblick auf Mängel in der Mietsache, gibt es? Die Kündigungsfristen entsprechen den üblichen Zeiträumen.
Eine wichtige Einschränkung wird in diesem Punkt jedoch gemacht. Endet der Hauptmietvertrag bedeutet das auch das Ende des Untermietvertrages. Ist der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und wird er wirksam gekündigt, so hat der Hauptmieter dem Untermieter ohne Verzug zu kündigen. Versäumt er dies, haftet der für die Schäden, die dem Untermieter aus der unterlassenen Kündigung entstehen.