Die Umsatzsteuer-Voranmeldung wird fällig, sobald ein Unternehmen umsatzsteuerpflichig ist. Offiziell verlangt das Bundesfinanzministerium eine elektronische Datenübermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, jedoch kann im Einzelfall auch die Papierform akzeptiert werden. Informieren Sie sich rechtzeitig in Ihrem Finanzamt!