Authentifizierte Umsatzsteuer-Voranmeldung
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung durch Datenfernübertragung und seit 01.01.2013 authentifiziert zu übermitteln. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten jedoch auf eine elektronische Übermittlung verzichten und die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung in Papierform akzeptieren.
Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuer
Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuer ist in der Regel das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr jedoch mehr als 7.500 Euro, muss die Voranmeldung monatlich erfolgen.
Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr dagegen nicht mehr als 1.000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.
Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit gerade erst auf, sind im laufenden und folgenden Kalenderjahr monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben.
Ergab sich im Vorjahr ein Überschuss von mehr als 7.500 Euro zu Gunsten des Unternehmers, kann dieser den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen. Allerdings bindet die Ausübung des Wahlrechts den Unternehmer für das gesamte Kalenderjahr.
Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums die Umsatzsteuer-Voranmeldung einzureichen und die berechnete Vorauszahlung unaufgefordert an die für ihn zuständige Finanzkasse zu leisten.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Umsatzsteuergesetz (UStG) und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV). Die amtliche Anleitung zur Umsatzsteuervoranmeldung 2013 finden Sie hier.