Weitere Informationen zum Testament mit dem Lebensgefährten als Alleinerbe
Das Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben werden. Wahlweise können Sie damit auch zu einem Notar gehen, wodurch jedoch Gebühren fällig werden.
Beachten Sie, dass es sich hier nicht um ein gemeinschaftliches Testament handelt. Für den Fall, dass der Alleinerbe vor Ihnen verstirbt, sollte dieser also eine ähnliche Verfügung aufsetzen. Im Gegensatz zu einem gemeinschaftlichen Testament sind Sie jedoch im Falle des Vorversterbens des Lebenspartners nicht an Ihre Verfügung gebunden. Sie können das Testament widerrufen und ein neues Testament aufsetzen.
Gesetzliche Erbfolge verhindern
Falls man für seinen Tod keine Vorkehrungen trifft, tritt nach dem Tod die gesetzliche Erbfolge ein. Das hat den Nachteil, dass diese nur sehr grobe Regelungen vorsieht. Streit unter den Angehörigen über einzelne Gegenstände des Nachlasses sind also vorprogrammiert. Durch den klar und deutlich geäußerten Willen des Erblassers wird solchen Streitigkeiten der Wind aus den Segeln genommen. Sie können - neben dem Einsatz eines Alleinerben - Gegenstände aus ihrem Besitz ganz bestimmten Menschen vermachen. Andere gesetzliche Erben können Sie auf diesem Wege ausschließen.
Für den Fall, dass der Alleinerbe vor dem Erblasser verstirbt
Auch wenn die Erwartungen beim Abfassen eines Testaments andere waren: Es kann immer passieren, dass der Mensch, den Sie als Alleinerben einsetzten, vor Ihnen stirbt. Damit in diesem Fall nicht die gesetzliche Erbfolge eintritt, gibt es die Möglichkeit, einen Nachfolger des Alleinerben zu bestimmen. Diese Regelung tritt jedoch tatsächlich nur dann in Kraft, wenn der, den Sie als ersten Alleinerben eingesetzt haben, das Erbe nicht antritt. Wollen Sie sicherstellen, dass der Zweiterbe im Falle Ihres Todes nicht ganz leer ausgeht, müssen Sie die entsprechenden Bestimmungen gesondert treffen.