Wenn ein Arbeitnehmer ausschließlich Einkommen aus seiner Anstellung bezieht, braucht er den Hauptbogen der Einkommensteuererklärung nur in vereinfachter Form auszufüllen. Mit diesem Formular beantragen Sie gleichzeitig die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage. Es entspricht in Layout und Inhalt den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums und wird von diesem anerkannt.