Wenn Sie beispielsweise ein sehr geringes Einkommen haben, dann können Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) beantragen. Es handelt sich bei der Ausstellung der Nichtveranlagungsbescheinigung für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften um eine Freistellung von der Besteuerung der Kapitalgewinne. Ihre steuerpflichtigen Kapitalerträge dürfen einen gewissen Betrag pro Jahr nicht überschreiten. Füllen Sie einfach und bequem unseren Antrag aus und reichen Sie diesen bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein.