Erhält eine Partei eine Sachzuwendung von Ihnen, so können Sie diese zu 50 Prozent steuerlich geltend machen. Dabei sind Höchstgrenzen von 825 Euro für Alleinstehende und 1.650 Euro für Ehegatten zu beachten. Mit welchem Wert Sachspenden im Einzelnen bemessen werden, kann im Vorfeld beim zuständigen Finanzamt erfragt werden.