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Der Akt des Spendens hat mindestens zwei attraktive Effekte: Der Spender ist Unterstützer einer tollen Sache und er profitiert steuerlich davon. Um die entsprechende Minderung Ihrer Steuerlast vornehmen zu können, benötigt das Finanzamt die ausgefüllte Spendenbescheinigung (auch Zuwendungsbestätigung genannt), die Sie als Anlage Ihrer Einkommensteuererklärung 2013 beifügen können.