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Nicht nur Geldzuwendungen können steuermindernd geltend gemacht werden, sondern auch Spenden in Sachform. Die Schwierigkeit einer Sachspende besteht darin, dass ihr ein Geldwert zugeordnet und auf der Spendenbescheinigung ausgewiesen werden muss. Bei Spenden aus Privatvermögen wird der sogenannte aktuelle Verkehrswert als Bewertungshilfe eingesetzt, bei Spenden aus Betriebsvermögen darf der Buchwert angesetzt werden.