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In regelmäßigen Abständen geistert das Wort Parteispendenaffäre durch die deutsche Medienlandschaft. Oftmals ist damit gemeint, dass der Vorsitzende oder Schatzmeister der Partei Geldzuwendungen in bar entgegengenommen hat, ohne diese zu quittieren. Doch natürlich brauchen Sie als Spender eine Spendenbescheinigung (auch Zuwendungsbestätigung genannt), um diese Sonderausgabe steuermindernd geltend zu machen. Die Einkommensteuererklärung 2013, die Sie zu diesem Zweck auch benötigen, können Sie hier herunterladen.