Bei dem Auszug eines Mieters ist die Mietkaution zuzüglich der angefallenen Zinsen dem Mieter wieder auszubezahlen. Soweit keine Mängel an der Wohnung festgestellt wurden, hat der Vermieter kein Zurückbehaltungsrecht. Allerdings bezieht sich dies nicht auf die Betriebskosten. Diese können weiterhin in einem angemessenen Umfang einbehalten werden. Teilen Sie dies Ihrem ehemaligen Mieter schnell und einfach mit diesem Schreiben mit.