Was muss in einem Reinigungsvertrag stehen?
Oft unterscheiden sich die Vorstellungen von sauber geputzten Räumlichkeiten. Diese Unstimmigkeiten kennt man bereits aus Wohngemeinschaften und auch aus dem Zusammenleben mit dem eigenen Partner. Das ist bei einer Reinigungskraft wohl kaum anders. Der große Unterschied liegt in dem Angestelltenverhältnis das durch den Vertrag zur Reinigung begründet wird. Durch das Erstellen eines speziellen Dienstleistungsvertrages, dem Reinigungsvertrag, lässt sich viel Ärger vermeiden. Wenn in dem Dienstleistungsvertrag alle zu erbringenden Leistungen festgehalten werden, wissen beide Parteien woran sie sind.
Festzuhalten im Reinigungsvertrag ist demnach vor allem, wo und auch wie geputzt werden soll. Auch welche Reinigungsmittel verwendet werden sollen oder ob Aufgaben nur in einem bestimmten Turnus erbracht werden sollen. Von den Arbeitsmaterialien, die der Arbeitnehmer verwenden soll bis hin zu dem Punkt, ob diese der Arbeitgeber stellt oder die angestellte Reinigungskraft.
Auch für besondere Situationen, etwa wenn der Arbeitgeber einen Empfang oder eine Party im Haus bereitet, sollte im Vertrag eine Regelung getroffen werden. Zu diesen Anlässen werden die Dienstleistungen wohl umfangreicher sein als im üblichen Fall. Auf welcher Grundlage die Abrechnung durch den Auftragnehmer dann steht, regelt die Vereinbarung.
Alle entstehenden Fragen werden mit einem Muster für einen Reinigungsvertrag umfangreich geklärt. Das Vertragsmuster von FORMBLITZ ist von erfahrenen Juristen erstellt und hat sich als rechtssicheres Dokument oft bewährt. Sowohl das PDF als auch das Word lassen sich an die ganz individuellen Inhalte eines Reinigungsvertrages anpassen.
Details der Reinigung per Vertrag vereinbaren
Reinigungsverträge sind sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich präsent. Während jedoch bei einem größeren Reinigungsunternehmen die Vertragsbedingungen zur Gebäudereinigung meist nicht ausgehandelt werden können, weil sie dem Arbeitnehmer einfach auferlegt werden, gestaltet sich im privaten Sektor die Vertragsverhandlung wesentlich ausgeglichener. Auch wenn man bei Bekannten oder Freuden zum Putzen geht und diese gegen Entgelt im Haushalt unterstützt, muss an eine schriftlichen Reinigungsvertrag gedacht werden.
Nicht selten ist es der Fall, dass unausgesprochene Anforderungen und zu erbringende Leistungen zum Bruch einer Bekanntschaft führen. Sind die Details der Dienstleistungen in einem Reinigungsvertrag genau geregelt, weiß sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer, was auf sie zukommt und welche Leistungen gefordert werden können. Wer in seinem Privathaushalt eine Person zu Reinigungsaufgaben beschäftigt, sollte nicht vergessen die Person anzumelden. Im Rahmen eines Minijobs erfolgt die Anmeldung mit dem sogenannten Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See. Als privater Arbeitgeber zahlen Sie geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs und es gelten besondere Steuerermäßigungen.
Inhalt: Reinigungsvertrag
- §1 Vertragsgegenstand
- §2 Ausführung der Reinigung
- §3 Vergütung, Zahlungen
- §4 Material und Geräte
- §5 Reinigungseinsatz
- §6 Aufwendungsersatz
- §7 Schweigepflicht und Datenschutz
- §8 Mangelhafte Ausführung, Nacherfüllung, Gewährleistung
- §9 Vertragsdauer und Kündigung
- §10 Sonstige Vereinbarungen
- §11 Schlussbestimmungen
Reinigungskräfte über Vermittlungsplattformen: Eine Alternative?
Was bei der Reinigung von Unternehmen, der so genannten Unterhaltsreinigung, gang und gäbe ist, machen sich mittlerweile immer mehr Privatpersonen zunutze. Statt selbst zu Eimer und Putzlappen zu greifen, bestellen Privathaushalte Reinungskräfte über Plattformen im Internet. Ob in Berlin, Köln oder Hamburg - gerade in den Großstädten und insbesondere unter Singles sind Online-Angebote zur Vermittlung von Dienstleistungen rund um die Reinigung von Wohnungen beliebt. Ein Reinigungsvertrag als schriftliches Dokument wird dabei nicht zwischen den Parteien ausgetauscht, die Vermittlung kommt rein über das Internet zustande.
Viele Nutzer machen jedoch zwiespältige Erfahrungen mit solchen Services. Zwar sind alle Putzkräfte angemeldet, sodass Schwarzarbeit kein Thema ist. Auch die Absicherung ist hervorragend, da bei einem in der Wohnung verursachten Schaden die Versicherung des Anbieters einspringt. Leider ist die Kommunikation mit den Putzkräften jedoch oft schwierig. Kunden berichten zudem über kurzfristige Ausfälle und wenig überzeugende Qualität der Wohnungsreinigung. Die Interplattformen werden nur eine echte Alternative zum privaten Engagement, wenn sich das Gesamtpaket der Dienstleistungen verbessert. Bis dahin bleibt gerade privaten Personen oft nur die Vergabe eines Auftrages über eigene Netzwerke. Wer eine zuverlässige Kraft gefunden hat, sollte das Verhältnis mit einem Reinigungsvertrag korrekt absichern. Ein Mustervertrag ist dafür die beste Grundlage!