Das Mietrechtsnovellierungsgesetz trat zum 1. Juni 2015 in Kraft. Erstmals wird nun ein Bestellerprinzip für die Maklertätigkeit geregelt. Danach soll den Makler nur noch derjenige bezahlen müssen, der ihn bestellt hat. Um dies zu gewährleisten kann ein wirksamer Maklervertrag nur noch in Textform geschlossen werden. Über die neuen Regelungen, das seit 2014 in Kraft getretene Widerrufsrecht bei Maklerverträgen sowie die aus dem Geldwäschegesetz folgenden Verpflichtungen, informiert Sie der vorliegende Ratgeber. Im Anhang finden Sie eine Musterwiderrufsbelehrung für Makler.