Ein Makler wird per Makleralleinauftrag damit betraut, sich intensiv um die Vermittlung eines bestimmten Objektes zu kümmern. Kommt er dieser Aufgabe nicht nach, haben Sie als Auftraggeber die Möglichkeit, die Vereinbarung außerordentlich zu kündigen. Eine Nichterfüllung kann z.B. vorliegen, wenn der Immobilienmakler die vereinbarte Schaltung von Anzeigen nicht vornimmt oder es versäumt hat ein Makler-Exposé zu erstellen. Das Kündigungsschreiben bietet Ihnen ein rechtssicheres Muster für die vorzeitige Beendigung der Zusammenarbeit.