Mit diesem Ratgeber informieren wir Sie als Vermieter über das Mietrechtsnovellisierungsgesetz, das seit dem 01.06.2015 gilt. Der Gesetzgeber hat eine Mietrechtsbremse eingeführt, die es vielen Vermietern schwer machen wird, die gewünschte Miete zu verlangen. Das Mietrechtsnovellierungsgesetz betrifft auch die Beauftragung von Maklern: Durch das sogenannte "Bestellerprinzip" können diese ihre Kosten nur noch vom Auftraggeber fordern. Über die Einzelheiten des Gesetzes informieren wir Sie in dem vorliegenden Ratgeber.