Motorradkauf per Vertrag absichern
Der Verkauf von Motorrädern ist rechtlich gesehen vergleichbar mit dem Verkauf jedes anderen Fahrzeugs. Gebrauchte Motorräder, die unter Privatpersonen verkauft werden, müssen bei der Zulassungsstelle umgemeldet werden. Auch die Versicherung muss über den Kauf informiert werden bzw. muss der Käufer eine Motorradversicherung für das Fahrzeug abschließen. Halten Sie im Hinblick auf die Versicherung bei der Übergabe die Uhrzeit fest. So können Sie im Fall eines Unfalls nachweisen, dass der Verkäufer nicht mehr im Besitz des Motorrades war. Soll vor dem Verkauf eine Probefahrt unternommen werden, sollten Sie dies ebenfalls mit der Versicherung klären. Nur so sichern Sie sich mit dem Kaufvertrag Motorrad als PDF oder DOC zum Ausdrucken für den Fall ab, dass der potentielle Käufer einen Unfall mit dem Motorrad baut.
Welche Papiere beim Motorrad Verkauf?
Wenn sich Käufer und Verkäufer über den Kaufvertrag geeinigt haben, ist das rechtlich gesehen bereits ein Kaufvertrag. Bei der Antwort auf die Frage: "Wie lange kann ich vom einem bereits unterschriebenen Kaufvertrag zurücktreten?" hängt alles vom Inhalt des Vertrages ab. In der Regel muss wie auch beim gewerblichen Verkauf eines Motorrades ein Rücktrittsrecht vereinbart worden sein. Daher sollten Sie sich durch einen schriftlichen Vertrag mit Unterschrift absichern. Hierin sollten alle wichtigen Daten zum Kauf festgehalten werden. Auch müssen Sie das Fahrzeug möglichst im Detail beschreiben. Wird beispielsweise ein Motorrad mit 1000 PS verkauft, dann muss dies so im Vertrag stehen. Wird noch weiteres Zubehör für das Motorrad verkauft, dann sollte auch das Zubehör in den Kaufvertrag aufgenommen werden.
Wenn Sie Formulare für einen Kaufvertrag über ein Motorrad nutzen, dann können Sie im PDF die nötigen Angaben einfach einsetzen bzw. ankreuzen. Sollte das gebrauchte Motorrad bereits Schäden aufweisen, dann sind diese im Kaufvertrag zu nennen. Denn auch unter Privatleuten bietet die Formulierung im Kaufvertrag Motorrad "gekauft wie gesehen" keine echte Sicherheit. Der Verkäufer darf auch beim Privatverkauf Schäden nicht arglistig verschweigen. Je nach Art der Beschädigung kann auch ein Bild dem Vertrag angefügt werden. Wichtig ist, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen müssen. Ansonsten kann der Käufer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Wenn Sie Ihr Motorrad von privat an privat verkaufen, müssen Sie allerdings nicht für Mängel einstehen, die Ihnen selbst nicht bekannt waren. Die Gewährleistung kann in der Regel komplett ausgeschlossen werden.
Inhalt: Kaufvertrag Motorrad
- Technische Details zum Motorrad
- Kaufpreis und Konditionen
- Erklärung des Käufers
- Bestätigung des Verkäufers
- Mitteilung an die Kfz-Zulassungsstelle