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Leihvertrag

Vertrag zur unentgeltlichen Überlassung einer Sache

Muster für rechtssicheren Leihvertrag
Enthält Leihdauer, Sorgfaltspflichten, Haftung und mehr
Ausfüllbare Vorlage downloaden & individuell anpassen

Im Gegensatz zur Miete kann eine Leihe unentgeltlich erfolgen. Dennoch sollte sich insbesondere der Verleiher mit einem Leihvertrag absichern, bevor der Gegenstand in andere Hände geht. Regeln Sie alle relevanten Vertragspunkte wie beispielsweise Leihdauer, Sorgfaltspflichten des Entleihers sowie Haftungsfragen mit dem Muster Leihvertrag. Sie sollten das verliehene Objekt in der Vorlage möglichst genau bezeichnen und den Zustand ggf. in einem Beleg festhalten. Anwaltsgeprüftes Muster für einen einfachen Leihvertrag hier als PDF oder Word herunterladen und Leihgabe rechtssicher vereinbaren.

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Pflichten bestehen auch bei einem Leihvertrag

Bei der Leihe wird einem anderen eine Sache kostenlos ausgeliehen. Obwohl Leihverträge unentgeltlich erfolgen und deshalb keine Gegenleistung zu erbringen ist, begründet das Leihverhältnis aber ein Schuldverhältnis im Sinne des BGB. Der Verleiher ist verpflichtet dem Entleiher den Gebrauch der Sache zu gestatten. Ist die im Leihvertrag definierte Zeit der Leihgabe beendet, ist der Entleiher verpflichtet dem Verleiher die Sache zurückzugeben.

Der Verleiher haftet deshalb auch für eventuelle Störungen der Leistung. Sei es wegen etwaiger Mängel oder weil er dem Entleiher den Gebrauch später gestattet als vereinbart. Allerdings haftet der Verleiher auf Grund der Unentgeltlichkeit nur beschränkt. Er hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Für Mängel an der verliehenen Sache haftet er nur, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Der Entleiher muss die Erhaltungskosten der geliehenen Sache tragen und er darf den ihm gestatteten Gebrauch nicht überschreiten. Er darf die Sache also nicht einfach einem Dritten ausleihen.

All die vorgenannten Aspekte berücksichtigen die Partner einer Leihgabe mit diesem Muster Leihvertrag. Vorlage per Download auf dem eigenen Rechner speichern und Vertragstext an die individuellen Bedingungen anpassen. Leihvertrag unterschreiben - fertig!

Wann liegt ein Leihvertrag im Sinne des BGB vor?

Nicht jede Ausleihe stellt einen Leihvertrag mit den Rechten und Pflichten dar, die aus den §§ 598 ff BGB für den Verleiher und den Entleiher folgen. Die Ausleihe ist von einer reinen Gefälligkeit abzugrenzen. Dafür ist der Rechtsbindungswille der Parteien ausschlaggebend. Es muss also gefragt werden, ob sich die Parteien den gesetzlichen Regelungen unterwerfen wollten oder nicht.

Haben die Vertragsparteien eine verbindliche Nutzungszeit für die Sache vereinbart oder soll die Sache zurückgegeben werden, wenn sie der Entleiher nicht mehr benötigt, dann ist von einer Ausleihe im Sinne eines Leihvertrags auszugehen. Wurde zwischen Verleiher und Entleiher dagegen nichts durch einen extra Leihvertrag vereinbart und soll die "Leihe" jederzeit willkürlich beendet werden können, ist von einem reinen Gefälligkeitsverhältnis auszugehen und die gesetzlichen Regelungen finden keine Anwendung.

Leihen und Verleihen liegen im Trend

Es gibt eine Reihe von Gegenständen, die selten benötigt werden und die in der Anschaffung mit hohen Kosten verbunden sind. Die Leihe bietet einen Ausweg, Geld einzusparen. Für Werkzeuge, Maschinen oder technisches Equipment deckten bisher spezialisierte Leih-Services mit kommerziellem Interesse den Bedarf ab. Immer mehr verlagert sich jedoch die Organisation in den privaten Bereich.

In einigen Großstädten existieren Projekte, in denen sich Nachbarn untereinander austauschen. Wer selten genutze Gegenstände sein Eigen nennt, bietet sie an. Interessiert sich jemand für den Fahrradanhänger, die Bohrmaschine oder die HiFi-Anlage bekommt der Verleiher im Gegenzug einen andere gewünschte Leihsache überlassen. Auf einen schriftlichen Leihvertrag wird dabei meist verzichtet. Verleiher und Entleiher sind dann darauf angewiesen, dass keine Komplikationen auftreten, etwa indem die Sache nicht vereinbarungsgemäß zurückgegeben wird oder Schaden nimmt. Wer dennoch einen Leihvertrag abschließen möchte, kann auf dieses rechtssichere Muster zurückgreifen.

Inhalt: Leihvertrag

  • §1 Überlassung und Verwendung
  • §2 Leihzeit
  • §3 Sorgfaltspflicht und Haftung bei Schäden
  • §4 Rücktritt
  • §5 Zusätzliche Vereinbarungen

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