Wenn Sie als Arbeitgeber vorhaben, im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung einen Leiharbeiter zu beschäftigen, dann ist es zwingend vorgeschrieben, ihm dieses Merkblatt bei Vertragsschluss auszuhändigen. In diesem Merkblatt sind wichtige Informationen enthalten, die das Arbeitsverhältnisses betreffen. Darüber hinaus wird Ihr Arbeitnehmer dem aktuellen Recht entsprechend zum Gleichstellungsgrundsatz, zur Sozialversicherung, zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung, zur Meldepflicht sowie zu Zuständigkeitsfragen informiert. Stand: 08/2022