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Bitte beachten Sie die Rechtsprechung zu Makleralleinaufträgen. Ein Alleinauftrag, der den Verkäufer verpflichtet, bei selbst gefundenen Interessenten bzw. Direktinteressenten den alleinbeauftragten Makler einzuschalten und für den Fall des Selbstverkaufs eine Provision an den Makler zu zahlen, werden in der Regel nur wirksam, wenn die Bestimmungen des Vertrages individuell ausgehandelt sind.
Seit 2014 unterliegen auch die Dienstleistungen eines Maklers den Widerrufsbestimmungen. D.h. der Makler muss den Auftraggeber über sein Widerrufsrecht informieren, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume oder per Fernabsatzvertrag geschlossen wurde. Wir haben die Maklerverträge dementsprechend angepasst sowie eine passende Widerrufsbelehrung angehängt.
Der qualifizierte Makleralleinauftrag mit Suchauftrag für Mieter beinhaltet folgende Regelungen:
- §1 Vertragsgegenstand
- §2 Vertragsdauer
- §3 Pflichten des Maklers
- §4 Pflichten des Auftraggebers
- §5 Provision
- §6 Aufwendungsersatz
- §7 Schadnsersatz und Vertragsstrafe
- §8 Haftung
- §9 Verbot der Weitergabe von Daten und Datenschutz
- §10 Schlussbestimmungen