Weitere Produktinformationen
Wichtig: In der Gestaltung Ihres Gemeinschaftsgeschäfts sind Sie normalerweise an die vom IVD (Immobilienverband Deutschland) herausgegebenen "Geschäftsgebräuche" gebunden. Allerdings gelten diese nur in dem Fall, in dem Sie sich ausdrücklich auf sie bezogen haben.
Von einem Gemeinschaftsgeschäft kann nur dann gesprochen werden, wenn der oder die Makler auf der Gegenseite tätig werden. Sonst handelt es sich um einen Untermaklervertrag.