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Makleralleinauftrag Suchauftrag Mieter

Nur Makler und Auftraggeber dürfen nach Mieter suchen

Jetzt als Makler Exklusivauftrag vom Vermieter sichern!
Regelt Suchdetails sowie Provision nach Bestellerprinzip vor Vertragsabschluss!
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Dieser Vertrag regelt das Auftragsverhältnis zwischen dem Makler und seinem Auftraggeber bei der Suche nach einem Mieter. Bei einem Alleinauftrag kann der Makler sicherstellen, dass der Vermieter nicht mehrere Makler gleichzeitig beauftragt. Unser Muster enthält alle regelungsbedürftigen Punkte, um einen rechtssicheren Maklervertrag abzuschließen. Wichtig: Nach dem neuen Wohnungsvermittlungsgesetz gilt seit dem 01.06.2015 das Bestellerprinzip. Somit darf die Provision nur noch von demjenigen gefordert werden, der den Makler beauftragt hat. Die Möglichkeit die Maklerprovision auf den Mieter abzuwälzen, ist deshalb in diesem Muster nicht mehr enthalten.

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Inhalt: Makleralleinauftrag Suchauftrag für Mieter

  • §1 Vertragsgegenstand und Alleinauftrag
  • §2 Vertragsdauer
  • §3 Pflichten des Maklers
  • §4 Pflichten des Auftraggebers
  • §5 Provision
  • §6 Aufwendungsersatz
  • §7 Schadensersatz und Vertragsstrafe
  • §8 Haftung
  • §9 Verbot der Weitergabe von Daten und Datenschutz
  • §10 Sonstige Vereinbarungen
  • §11 Schlussbestimmungen
  • Anhang: Widerrufsbelehrung

Seit dem 13.06.2014 unterliegen auch die Dienstleistungen des Maklers dem Widerrufsrecht. D.h. dass Sie als Makler bei Vertragsabschlüssen außerhalb der Geschäfträume oder bei Fernabsatzverträgen (z.B. übers Internet) über das Widerrufsrecht belehren müssen. Eine passende Widerrufsbelehrung haben wir Ihnen am Ende des Maklervertrags angefügt.

Nach dem neuen Wohnungsvermittlungsgesetz gilt nunmehr das Bestellerprinzip und somit darf die Provision nur noch von demjenigen gefordert werden, der den Makler beauftragt hat. Die Möglichkeit die Provision auf den Mieter abzuwälzen, wenn der Makler vom Vermieter beauftragt wurde, ist deshalb in dieser Mustervorlage nicht enthalten. Um Missverständnisse bezüglich der Auftragserteilung zu vermeiden, hat der Gesetzgeber zusätzlich das Erfordernis der Textform eingeführt.


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