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Jeder Versicherungsvertrag enthält die Möglichkeit für den Versicherungsnehmer die Versicherung unter bestimmten Gründen zu kündigen. Beim Abschluss einer Gebäudeversicherung ist insbesondere der Kündigungsgrund der Weiterveräußerung des Gebäudes ein durchaus üblicher Kündigungsgrund. Wichtig ist, dass Sie Ihre Kündigung stets schriftlich geltend machen, damit Sie in einem möglichen Streitfall auch ein Dokument als Beweis vorweisen können. Daneben ist die Schriftform die im Rechtsverkehr gängige und erforderliche Form der Kündigung.