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Ein Kostenvoranschlag ist insofern verbindlich, als der Unternehmer die darin angegebenen Kosten nicht wesentlich überschreiten darf (in der Regel 15% - 20%). Wenn er die Kosten jedoch überschreiten muss, um den Auftrag fertig zu stellen, ist er verpflichtet, den Kunden davon in Kenntnis zu setzen. Dieser hat dann das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die bereits geleistete Arbeit muss er jedoch zumindest anteilig bezahlen.