Achten Sie beim Ausfüllen dieses Formulars bitte vor allem auf die Hinweise in den Ausführungen. Sollten durch Überzahlung der Leistung von KuG Rückzahlungen gefordert werden, müssen diese vom Arbeitgeber geleistet werden, wenn bei der Beantragung diesen Ausführungen keine Beachtung geschenkt wurde. Beantragen Sie KuG beim Arbeitsamt, wenn Ihre betriebliche Arbeitszeit innerhalb von vier Wochen seit dem ersten Ausfall für mindestens ein Drittel aller betrieblich Beschäftigten zu mehr als 10 v.H. ausfällt. Siehe §§ 63 bis 73 Arbeitsförderungsgesetz.