Sie möchten Fitnessstudio Beiträge zurückfordern, die Ihnen während der Corona-Schließzeiten abgezogen wurden? Dann stärkt der BGH Ihnen den Rücken. Nach höchstrichterlichem Urteil ist die gängige Praxis der Fitnessstudios, die Schließzeit an das Vertragsende anzuhängen, unzulässig. Der Betreiber des Studios ist nicht dazu berechtigt, Verträge einseitig anzupassen. Wenn Sie also der Vertragsverlängerung widersprochen hatten, können Sie Ihre Mitgliedsbeiträge zurückfordern. Einfach unsere Muster Rückforderung von Mitgliedsbeiträgen wegen Corona herunterladen, ausfüllen und abschicken. Zu Beweiszwecken sollten Sie das Schreiben entweder persönlich gegen Quittung übergeben oder per Einschreiben schicken.