Das Vereinsregister
Die Eintragung eines nach dem BGB konstituierten Vereins ist nicht verpflichtend. Vereine müssen die Aufnahme in das Verzeichnis beantragen. Dazu reicht dieser Vordruck. Der Anmeldung beiliegen muss die Kopie der Vereinssatzung und ein Nachweis über die Bestellung des Vorstandes. Sobald die Eintragung vollzogen ist, berechtigt das den Verein zur Führung der Abkürzung e.V. Damit einher gehen bestimmte Rechte. Der wichtigste ist, dass ein eingetragener Verein eine juristische Person darstellt. Der Verein ist damit zum Beispiel in der Lage Werte zu akkumulieren bzw. Grundstücke zu besitzen. Außerdem kann die Körperschaft vor Gericht ziehen, aber auch selbst verklagt werden.