Was Sie bei einer Bürgschaft beachten sollten
Mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft haften Sie nicht nur für die regelmäßig zu leistenden Mietzahlungen, sondern auch für alle anderen im Mietvertrag vereinbarten Mieterpflichen wie z.B. Ersatzforderungen in Schadensfällen. Diese vollumfängliche Verantwortung kann eingegrenzt werden, indem man statt "alle Verbindlichkeiten" (Wortlaut in der Bürgschaft) den Haftungsbereich einschränkt und z.B. "Mietrückstände" einsetzt.
Im Gegensatz zu einer "normalen" Bürgschaft, bei der der Vermieter, bevor er an den Bürgen herantreten darf, erst alle anderen Möglichkeiten, die Schuld durch den Schuldner selbst begleichen zu lassen, ausgeschöpft haben muss (inklusive Zwangsvollstreckung), kann der Vermieter mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft sofort bei einem Zahlungsverzug auf den Bürgen zugehen und ihn in die Verantwortung nehmen. Er verzichtet somit gemäß § 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB auf die Einrede der Vorausklage.