Grundsätzlich darf der Mieter seine Wohnung so einrichten wie es ihm gefällt. Auch die Fristen für Schönheitsreparaturen dürfen Sie dem Mieter nicht vorgeben. Wenn die Wohnung allerdings so ungepflegt ist, dass die Bausubstanz gefährdet ist, dürfen Sie als Vermieter eingreifen. Fordern Sie Ihren Mieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf, mithilfe unseres bewährten Musterbriefes.