Das neue Betreuungsrecht führt dazu, dass Ehegatten sich in Notsituationen gegenseitig in medizinischen Angelegenheiten vertreten dürfen. Das sogenannte Ehegattenvertretungsrecht gilt für höchstens sechs Monate und ist auf medizinische Fragen, einschließlich der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, beschränkt. Falls Sie eine Vertretung durch Ihren Ehegatten NICHT wünschen, müssen Sie einen Ehegattenwiderspruch formulieren. Einfach hier die Vorlage herunterladen und am besten direkt beim Vorsorgeregister registrieren lassen. Achtung: Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Ehegatten Sie im Ernstfall vertritt, sollten Sie einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht erteilen.