Wie beachte ich die Regeln des Datenschutzes?
Mit einer Datenschutzerklärung ist es häufig nicht getan, wenn Sie die vielen Verbraucherschutzvorschriften im Internet beachten wollen. So gibt beispielsweise auch die fehlerhafte Gestaltung eines Impressums immer wieder Anlass zu Abmahnungen. Brisant ist auch die Frage der Newsletterversendung, der rechtssicheren Gestaltung von AGB oder der Einbindung von so genannten "Like-Buttons" sozialer Netzwerke. Hier tappen unwissende Shop-Betreiber immer wieder in Abmahnfallen.
Wann muss der Nutzer über die Verwendung seiner Daten informiert werden?
Als Händler im E-Commerce ist es für Sie von Vorteil, bestimmte Daten zum Verhalten der Käufer zu erheben, um diese anschließend für Zwecke des Marketings auszuwerten. Das können Angaben zur regionalen Herkunft des Users sein, über welche Internetadresse er auf Ihre Homepage gekommen ist oder durch die Eingabe welcher Suchbegriffe er auf die Seite gestoßen ist. Je präziser Sie die Nutzer bestimmen, desto zielgenauer können Sie Maßnahmen zur Steigerung des Traffics bzw. zum Abverkauf Ihrer Produkte auf diese zuschneiden.
Sammeln Sie solche Angaben, müssen Sie die User davon in Kenntnis setzen. Besonders sensibel ist in diesem Zusammenhang der Versand von Newslettern. Hier benötigen Sie eine ausdrückliche Einwilligung des Besuchers Ihrer Webseiten. Vermitteln Sie mit der Datenschutzerklärung größtmögliche Transparenz. Das tun Sie zum Beispiel, indem Sie die Möglichkeit einräumen, jederzeit über die gesammelten und gespeicherten Daten zu informieren. So sind sich die Kunden sicher, dass ihre Daten in guten Händen sind und sie unbedenklich auf Ihren Seiten surfen und einkaufen können.