Wer über das Internet Geschäfte mit Unternehmern abschließt, muss viele Verbraucherschutzbestimmungen nicht beachten. In Ihren Online-Shop sollten Sie dennoch die Verkaufsbedingungen per AGB einbinden, wenn der Kaufabschluss (so wie es in der Regel der Fall sein wird) online erfolgt. Denken Sie daran, dass dieses Muster für die AGB an den jeweiligen B2B-Online-Shop noch an den technischen Ablauf sowie geschäftliche Besonderheiten Ihres Handels anzupassen sind. Wer auch Privatkunden hat, muss diesen die speziellen AGB B2C zukommen lassen.