Weitere Produktinformationen
Bei einer Betreuungsverfügung sollten Sie sich vor allem die Frage stellen, für welche Aufgaben Ihr Betreuer zuständig sein soll. Neben der Möglichkeit, eine einzelne Person mit allen anfallenden Entscheidungen (von Bankgeschäften über medizinische Entscheidungen bis hin zu Pflegefragen) zu betrauen, haben Sie auch die Möglichkeit, die Aufgaben je nach Kompetenz unter verschiedenen Personen aufzuteilen. Machen Sie sich im Vorfeld darüber Gedanken. Wenn es soweit ist, sind entsprechende Korrekturen nahezu ausgeschlossen.