Weitere Produktinformationen zur Checkliste Ausbildungszeugnis
Selbst wenn Sie Ihre Ausbildung abgebrochen haben oder gekündigt wurden, steht Ihnen laut §16 Abs. 1 BbiG (Berufsbildungsgesetz) ein Ausbildungszeugnis zu. Auch wenn der Ausbildungsbetrieb Sie übernehmen sollte, ist es ratsam sich ein Zeugnis ausstellen zu lassen. Ob einfaches oder qualifiziertes Zeugnis, können Sie selbst entscheiden.