Ein Erbschein ist eine dem Rechtsverkehr dienende amtliche Bescheinigung, die beurkundet, wer Erbe ist (Einzelperson oder Erbengemeinschaft) und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Er wird nicht zwingend benötigt, ist aber sinnvoll. Denn dem Erben wird ein Ausweis über sein Erbrecht erteilt, der mit einer besonderen Beweiskraft ausgestattet ist und ihm Verfügungen (z. B. Verkauf eines Hauses) über zur Erbschaft gehörende Gegenstände erleichtert. Einen Erbschein erhalten Sie nur dann, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen. In dieser Checkliste finden Sie die wichtigsten Punkte, auf die Sie beim Antrag auf Erteilung eines Erbscheins unbedingt achten sollten.