Flexible Arbeitszeiten sind für Betriebe und Arbeitnehmer von Vorteil. Individuelle Arbeitszeitmodelle sind durch das Teilzeit- und Befristungsgesetzt geregelt. Ab einer Zahl von 15 Beschäftigten, hat jeder Arbeitnehmer nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung, solange keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Diese Vorlage erleichtert es Ihnen, einer solchen Teilzeitbeschäftigung formal richtig zuzustimmen.