Betriebliche Integration behinderter Menschen ist heute meist schon selbstverständlich. Trotzdem ist es besser, diese auch noch durch eine Betriebsvereinbarung festzuschreiben. Anhand der Musterbetriebsvereinbarung, können Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsame Richtlinien für den Betrieb festlegen und so ihren Willen zur Eingliederung deutlich sichtbar machen. Ein guter Schritt zum normalen Umgang mit behinderten Menschen in Ihrem Betrieb.