Nähere Angaben zur Betreuungsverfügung
Ein Betreuer wird durch das Betreuungsgericht (früher Vormundschaftsgericht) bestellt. Ihre persönlichen Bestimmungen in der Betreuungsverfügung sind dabei in jedem Fall zu beachten. Nur für den Fall, dass die in der Betreuungsverfügung bestimmten Personen nicht geeignet sind, stellt das Gericht einen Betreuer. Daher macht es Sinn, nicht nur eine Person als Betreuer zu wählen. Auch für die verschiedenen Lebensbereiche kann man unterschiedliche Personen als Betreuer bestimmen. So ist es zulässig Herr/Frau X für finanzielle Angelegenheiten zu bestimmen, Herr/Frau Y für Haus- und Gartenarbeiten. Liegt allerdings eine Vollmacht vor, beispielsweise für die Rechtsvertretung, so ist der Betreuer für diese Bereiche ausgeschlossen. Allerdings kann der Betreuer immer auf Aussetzung oder Unwirksamkeit der Vollmacht klagen.